Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Amt Mittelangeln (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Haddeby (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Hürup (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Kappeln-Land (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Kropp-Stapelholm (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Langballig (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Schafflund (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
- Kappeln
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Für Kreis Schleswig-Flensburg (Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer