Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flintbek - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Heitmannskamp 2

    24220 Flintbek

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do. 8.00 - 12.00 Uhr Fr. 7.00 - 12.00 Uhr Di., zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. Mittwochs geschlossen!

    Kontakt

    Fax: +49 4347 905-50

    Telefon Festnetz: +49 4347 905-0

    E-Mail: rathaus@flintbek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen
    Anzeige und Merkblatt Osterfeuer

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de