Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer anmelden

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

    Ansprechpartner

    Amt Bordesholm - Der Amtsdirektor

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 7

    24582 Bordesholm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4322 695-0

    Fax: +49 4322 695-164

    E-Mail: amt@bordesholm.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Bordesholm

    Empfänger: Amtskasse Bordesholm

    IBAN: DE39 2105 1275 0000 0070 05

    Bankinstitut: Bordesholmer Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2011

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020