Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ute Kasper
Telefon Festnetz: +49 4340 409-103
E-Mail: u.kasper@amt-achterwehr.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer