Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Inspektor-Weimar-Weg 17

    24239 Achterwehr

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4340 409-000

    Fax: +49 4340 409-329

    E-Mail: bauordnungsamt@amt-achterwehr.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de