Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Witt
Hausanschrift
Fax: 04348 709-640
Telefon Festnetz: 04348 709-400
E-Mail: ordnungsamt@amt-schrevenborn.de
Herr Ohle
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0431 23972-501
Fax: 0431 23972-650
E-Mail: ordnungsamt@amt-schrevenborn.de
Frau Petersen
Hausanschrift
Fax: 04348 709-640
Telefon Festnetz: 04348 709-404
E-Mail: ordnungsamt@amt-schrevenborn.de
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer