Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Preetz-Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Berg 2

    24211 Schellhorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Erweiterte Sprechzeiten (Team für Bürgerdienste): Dienstag: morgens ab 07.00 Uhr Donnerstag: abends bis 19.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4342 8866-09

    Telefon Festnetz: +49 4342 8866-6

    E-Mail: info@amtpreetzland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de