Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Zeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0
E-Mail: poststelle@kreis-oh.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer