Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Ahrensbök - Team II - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:00 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontaktperson
Manja Harder
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0
E-Mail: poststelle@kreis-oh.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer