Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Eiderstedt (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Föhr-Amrum (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Mittleres Nordfriesland (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Nordsee-Treene (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Gemeindeverband Südtondern (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
- Hörnum (Sylt)
- Husum
- Kampen (Sylt)
- List auf Sylt
- Reußenköge
- Sylt
- Tönning
- Wenningstedt-Braderup (Sylt)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Für Kreis Nordfriesland (Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer