Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

    Ansprechpartner

    Stadt Lauenburg/Elbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 6

    21481 Lauenburg/Elbe

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Darüber hinaus nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4153 5909-199

    Telefon Festnetz: +49 4153 5909-0

    E-Mail: info@lauenburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse

    Empfänger: Stadtkasse

    IBAN: DE07 2305 2750 0004 0000 64

    BIC: NOLADE21RZB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Hzgt. Lauenbu

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de