Osterfeuer Genehmigung
Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jana Ahlf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04825 9305-14
E-Mail: jana.ahlf@burg-st-michaelisdonn.de
Fax: 0431 98866180-14
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer