Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Hinweise für Kiel: keine Anmeldepflicht
In Kiel muss ein Brauchtumsfeuer nicht angemeldet werden. Allerdings empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel . Verbrannt werden dürfen nur trockenes Holz und pflanzliche Abfälle aus eigenem Garten, keine Abfälle allgemeiner Art.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Hinweise für Kiel: keine Anmeldepflicht
Ordnungsbehörde für das Brauchtumsfeuer ist das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Abfallentsorgungsbehörde (uAB)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: +49 431 901-63780
E-Mail: umweltschutzamt@kiel.de
Kontaktperson
Umwelttelefon
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 431 901-2182(Umwelttelefon)
Fax: +49 431 901-63780
E-Mail: umweltschutzamt@kiel.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer