Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Anerkennung

    Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen

    Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, weil sie zum Abbau dieser führen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden. Diese Person muss unter anderem zuverlässig sein, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben.

    Ein Nachweis der Sachkunde kann beispielsweise erbracht werden, indem Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung dürfen nur solche Anbieter Fortbildungsveranstaltungen durchführen, die durch die zuständige Stelle anerkannt sind.

    Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.

    Zuständigkeit

    An die Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 2

    24103 Kiel

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

    Fax: +49 431 5194-234

    E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de