ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung im Tierheim

    Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

    Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

    Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

    In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

    Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Hinweise für Harrislee: Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

    Zuständiges Tierheim für im Gemeindegebiet Harrislee vermisste bzw. aufgefundene Tiere ist das 
    Tierheim Flensburg
    Westerallee 138, 24941 Flensburg
    Tel.: 0461 51598
    Fax: 0461 50909715
    Web: www.tierheim-flensburg.de  

    Zuständiges Tierheim für im Gemeindegebiet Harrislee vermisste bzw. aufgefundene Tiere ist das 
    Tierheim Flensburg
    Westerallee 138, 24941 Flensburg
    Tel.: 0461 51598
    Fax: 0461 50909715
    Web: www.tierheim-flensburg.de  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
    • an ein Tierheim.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Harrislee - Abteilung Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Süderstr. 101

    24955 Harrislee

    Öffnungszeiten

    montags: 08:00-13:00 Uhr
    dienstags: 08:00-13:00 und 14:30-16:30 Uhr
    mittwochs: 14:30-17:30 Uhr
    donnerstags: 08:00-13:00 Uhr
    freitags: 08:00-12:00 Uhr
    Empfohlen wird, dass Bürgerinnen und Bürger alle Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgerhaus nicht erfordern, schriftlich, per Telefon, über die vorhandenen Online-Antragsassistenten, per E-Mail oder per Telefax erledigen.

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-harrislee.de

    Telefon Festnetz: 0461 706-0

    Fax: 0461 706-173

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2022 (von: Webservice, Gemeinde Harrislee)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Harrislee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

    • Angaben zum Tier
      • Um welche Tierart handelt es sich?
      • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
    • Angaben zum Fund
      • Datum und Uhrzeit
      • Fundort
      • Angebunden, freilaufend oder Unfall
    • Angaben zur eigenen Person
      • Vor‐ und Nachname
      • Vollständige Anschrift
      • Telefonnummer

    Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 08.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2010 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)