ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung im Tierheim

    Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

    Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

    Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

    In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

    Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
    • an ein Tierheim.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwentinental - Amt IV Bürgeramt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    24221 Schwentinental

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Platz 1

    24223 Schwentinental

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Besucherparkplätze
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
      Linie:
      • Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
    • Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
      Linie:
      • Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
    • Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
      Linie:
      • Bus: Linien 302, 303, 310, 315
    • Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
      Linie:
      • Bus: Linien 300, 303

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Für den Bereich Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf gilt folgende Regelung: Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt sind möglich für Montag, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 08.30 und 12.30 Uhr. Für Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr bieten wir Ihnen im Einwohnermeldeamtfreie Sprechzeiten ohne Terminvereinbarungen an. Für das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf sind Terminbuchungen jeweils am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich.

    Kontakt

    Fax: +49 4307 811-201

    Telefon Festnetz: +49 4307 811-0

    E-Mail: info@schwentinental.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Schwentinental

    Empfänger: Stadt Schwentinental

    IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

    • Angaben zum Tier
      • Um welche Tierart handelt es sich?
      • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
    • Angaben zum Fund
      • Datum und Uhrzeit
      • Fundort
      • Angebunden, freilaufend oder Unfall
    • Angaben zur eigenen Person
      • Vor- und Nachname
      • Vollständige Anschrift
      • Telefonnummer

    Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 08.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de