Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.
Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.
In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.
Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
- an ein Tierheim.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Meldorf montags: 07:00 - 12:00 Uhr dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00: 18:00 Uhr freitags: 07:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Albersdorf montags: 08:00 - 12:00 Uhr dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00: 17:00 Uhr freitags: 08:00 - 12:00 Uhr Trotz wieder vollständig geöffneter Türen ist weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerbüro eine Terminvereinbarung vorab notwendig. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Amtskasse Mitteldithmarschen
Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen
IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:
- Angaben zum Tier
- Um welche Tierart handelt es sich?
- Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
- Angaben zum Fund
- Datum und Uhrzeit
- Fundort
- Angebunden, freilaufend oder Unfall
- Angaben zur eigenen Person
- Vor‐ und Nachname
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 08.04.2022