ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung im Tierheim

    Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

    Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

    Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

    In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

    Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
    • an ein Tierheim.

    Hinweise für Lübeck: Fundtiere


    Fundtiere werden in Lübeck direkt abgegeben beim
    Tierheim Lübeck
    Resebergweg 20
    23569 Lübeck

    Telefon 0451-306911
    (täglich von 10.00 - 13.00 Uhr)

    Notruf 0451-30729085
    (täglich von 8.00 - 17.30 Uhr)
    Fax 0451-3072479
    info@tierheim-luebeck.de
    https://tierschutz-luebeck.de/


    Fundtiere werden in Lübeck direkt abgegeben beim
    Tierheim Lübeck
    Resebergweg 20
    23569 Lübeck

    Telefon 0451-306911
    (täglich von 10.00 – 13.00 Uhr)

    Notruf 0451-30729085
    (täglich von 8.00 – 17.30 Uhr)
    Fax 0451-3072479
    info@tierheim-luebeck.de
    https://tierschutz-luebeck.de/

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 49 - 57

    23552 Lübeck

    Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

    Parkplatz: Kanalstraße
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Achtung! Das Fundbüro ist aufgrund einer internen Fortbildung am Montag, den 02.12.2024 geschlossen. Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr        14:00 - 18:00 Uhr  Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Weitere Informationen

    Bis Fundsachen hier eingehen, kann eine Zeit von einer Woche bis zu einem Monat vergehen.

    Stichwörter

    Fundbüro, Fundsachen, Fundstelle, gefunden, verloren

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2009 (von: Manfred Uhlig)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

    • Angaben zum Tier
      • Um welche Tierart handelt es sich?
      • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
    • Angaben zum Fund
      • Datum und Uhrzeit
      • Fundort
      • Angebunden, freilaufend oder Unfall
    • Angaben zur eigenen Person
      • Vor‐ und Nachname
      • Vollständige Anschrift
      • Telefonnummer

    Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 08.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2010 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)