ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung im Tierheim

    Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

    Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

    Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

    In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

    Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
    • an ein Tierheim.

    Hinweise für Kiel: Spez. Zuständigkeit

    In Kiel können Sie sich direkt an das Tierheim Uhlenkrog (= Tierheim Kiel)  wenden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheims wenden Sie sich bitte an die Kieler Feuerwehr.

    In Kiel können Sie sich direkt an das Tierheim Uhlenkrog (= Tierheim Kiel) wenden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheims wenden Sie sich bitte an die Kieler Feuerwehr.

    Ansprechpartner

    Tierheim Kiel

    Aktuelles

    Das Tierheim Kiel ist keine städtische Einrichtung. Es wird vom Tierschutzverein Kiel und Umgebung betrieben.

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlenkrog 190

    24109 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 525464

    Fax: +49 431 521031

    Telefon mobil: +49 178 5254640(Notruftelefon in der Regel von 7:00 bis 18:30 Uhr)

    E-Mail: info@tierheim-kiel.de

    Internet

    Stichwörter

    Tierheim Uhlenkrog, Uhlenkrog

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2011

    Technisch geändert am 24.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Feuerwehr - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz, Abteilung Leitstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 325

    24116 Kiel

    Hauptfeuerwache

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5905-0

    Fax: +49 431 5905-147

    E-Mail: berufsfeuerwehr@kiel.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2009

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

    • Angaben zum Tier
      • Um welche Tierart handelt es sich?
      • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
    • Angaben zum Fund
      • Datum und Uhrzeit
      • Fundort
      • Angebunden, freilaufend oder Unfall
    • Angaben zur eigenen Person
      • Vor‐ und Nachname
      • Vollständige Anschrift
      • Telefonnummer

    Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 08.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2010

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020