Gleichstellung der Frau
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Beschreibung
Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adresse
Postanschrift
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Amt Itzehoe-Land - Ordnungs- und Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Stichwörter
Abfall
Amt Itzehoe-Land
Beschreibung
Das Amt Itzehoe-Land mit den Gemeinden Bekdorf, Bekmünde, Drage, Heiligenstedten, Heiligenstedtenerkamp, Hodorf, Hohenaspe, Huje, Kaaks, Kleve, Krummendiek, Mehlbek, Moorhusen, Oldendorf, Ottenbüttel und Peissen wurde durch die Gebietsreform im Jahre 1970 mit seinerzeit 18 Gemeinden aus dem alten Amt Hohenaspe und dem alten Amt Heiligenstedten gebildet. Die seinerzeit dem Amt Hohenaspe angehörenden Gemeinden Christinenthal, Hadenfeld, Kaisborstel, Looft, Pöschendorf und Reher wurden dem seinerzeit ebenfalls neu gegründeten Amt Schenefeld zugeordnet.
Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit wurden im Laufe der Jahre die Gemeinden Bekhof nach Oldendorf und Rahde nach Kleve eingemeindet.
Durch die Verwaltungsstrukturreform haben sich zum 01.01.2008 die Gemeinden Lohbarbek, Schlotfeld, Silzen und Winseldorf dem Amt Itzehoe-Land angeschlossen. Diese Gemeinden gehörten bis dahin dem Amt Hohenlockstedt an, das sich auflösen musste. Die weiter dem Amt Hohenlockstedt zugehörigen Gemeinden Hohenlockstedt und Lockstedt haben sich dem Amt Kellinghusen angeschlossen.
Das Amtsgebiet umfaßt heute 14.260 Hektar und hat derzeit 10.358 Einwohner. Die Einwohnerzahl sinkt nach jahrelangem Wachsen inzwischen leicht. Die Einwohnerzahl steigt nach einer Phase der Stagnation inzwischen wieder an. Insbesondere steigt auch die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken stark an.
Der Wohnwert der Gemeinden des Amtes ist hoch. Die Nähe zum Zentrum Itzehoe mit seinem breiten wirtschaftlichen, sozialen und schulischen Angebot und andererseits die vielseitige Naturlandschaft, die zum Erholen einlädt, werden von den Einwohnerinnen und Einwohnern geschätzt. Das große ausgeschilderte Fahrradwegenetz, die Bekau, die Tongrube in Mehlbek, das Herrenmoor in Kleve, unsere historischen Kirchen, das Museum in Ottenbüttel, sind reizvolle Ziele zur Naherholung und zum Kennenlernen der Geschichte unserer Region. Über die Geschichte der einzelnen Gemeinden können Sie sich auch in den zahlreich vorhandenen Chroniken informieren. Die Chroniken können im Amt Itzehoe-Land erworben werden.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 7125
24171 Kiel
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Frauenbüro, Gleichstellungsbeauftragte