Gleichstellung der Frau
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Beschreibung
Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.
Hinweise für Schleswig: Gleichstellung
Gleichstellungsbeauftragte
Andrea Cunow
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Tel.: 04621/814-150
Mail: gleichststellung@schleswig.de
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Schleswig setzt sich in der Verwaltung und in der Stadt dafür ein, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in die Tat umgesetzt wird. Sie ist an allen Angelegenheiten, die die Belange von Frauen als Einwohnerinnen der Gemeinde oder als Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung berühren, so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstigen Stellungnahmen berücksichtigt werden können.
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adresse
Postfachadresse
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Kontakt
Internet
Stadt Schleswig - Stabstelle Gleichstellung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Im Erdgeschoss sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsereOnline-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Kontakt
E-Mail: gleichstellung@schleswig.de
Kontaktperson
Frau Cunow (Stabstelle Gleichstellung)
Hausanschrift
Fax: +49 4621 814-309
Telefon Festnetz: +49 4621 814-150
E-Mail: gleichstellung@schleswig.de
Frau A. Sell
Internet
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Postfachadresse
Postfach 7125
24171 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gleichstellungsbeauftragte, Frauenbüro