Gleichstellung der Frau
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Beschreibung
Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adresse
Postfachadresse
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Kontakt
Internet
Gleichstellung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 185
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Azzab-Robinson (Gleichstellungsbeauftragte)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111070
Internet
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse
Postfachadresse
Postfach 7125
24171 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG)
- Art. 6 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Verf SH)
- § 22a Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO)
- § 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO-SH)
Hinweise für Pinneberg: Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Art. 3 II GG, GstG SH, §2 GO SH, §5 Hauptsatzung PI
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Frauenbüro, Gleichstellungsbeauftragte