Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung
Wer ein Ehrenamt als Schöffe übernehmen möchte, kann sich bei der Gemeinde, in der das Amts- bzw. Landgericht ansässig ist, bewerben.
Beschreibung
Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung
Fit für das Schöffenamt
Informationen für Schöffinnen und Schöffen
Schöffinnen und Schöffen nennt man die an den Strafgerichten bei den Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit. Das bedeutet konkret, dass Schöffinnen und Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen. Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.
Schöffenfibel – Informationen für gewählte Schöffinnen und Schöffen
In der Schöffenfibel haben wir Informationen für Schöffinnen und Schöffen, aber auch für am Schöffenamt Interessierte zusammengestellt. Die Schöffenfibel, die Sie unten herunterladen oder bestellen können, gibt Ihnen Auskunft zu folgenden Fragen:
- Was sind Schöffinnen und Schöffen?
- Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
- Wie bewerbe ich mich als Schöffe?
- An wen muss ich mich wenden?
- Welche Fristen muss ich beachten?
Darüber hinaus gibt die Schöffenfibel einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen. Nicht zuletzt enthält die Schöffenfibel auch Informationen über die Anforderungen an das Schöffenamt. Grundsätzlich werden von Schöffinnen und Schöffen nämlich keine besonderen Gesetzeskenntnisse verlangt. Schöffinnen und Schöffen sollen insbesondere ihre Sozialkompetenz, ihre Menschenkenntnis und ihr Einfühlungsvermögen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Hauptverhandlung einbringen. Gleichwohl sind für eine verantwortungsbewusste Ausübung der Schöffentätigkeit grundlegende Kenntnisse des Strafverfahrensrechts wichtig. Daher informiert die Schöffenfibel auch ausführlich über den Aufbau der Strafgerichtsbarkeit, den Ablauf des Strafverfahrens und der Beratung des Gerichts.
Weitere Informationen
Darüber hinaus sind für Schöffinnen und Schöffen, am Schöffenamt Interessierte und für die Beteiligten an der Schöffenwahl weitere wertvolle Informationen vorhanden:
Wahlverfahren und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen
Mit dem Merkblatt für Schöffinnen und Schöffen, welches Sie unten herunterladen können, werden Ihnen ebenfalls wesentliche Informationen über das Schöffenamt vermittelt. Hier erhalten Sie beispielsweise Auskunft über den Ablauf der Schöffenwahl sowie darüber, wer Schöffin oder Schöffe werden kann.
Umfassende Informationen zum Wahlverfahren für Schöffinnen und Schöffen und Wissenswertes zum Schöffenamt, zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Nordverbandes (https://schoeffen-nord.de) sowie des Bundesverbandes (https://schoeffen.de) der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS).
Hilfen für Kommunen und vorschlagende Organisationen
Auf der Internetseite der DVS (https://schoeffen.de) erhalten auch Kommunen und vorschlagende Organisationen Hilfestellung.
Anhand von Mustertexten werden praktische Hinweise für kommunale Verwaltungen und die Mitglieder der Vertretungen sowie für die gesellschaftlichen Organisationen gegeben, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger auf das Amt hingewiesen und dafür mobilisiert werden können. Formulare sollen die Arbeit für den Sachbearbeiter in der Verwaltung vereinfachen.
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
FD 11 Zentrale Verwaltung und Wahlen Wahlamt (Briefwahlbüro) Montag            8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Dienstag         8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch         8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag     8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr Freitag            8 Uhr bis 12 Uhr   Besuchszeiten Rathaus: vormittags: montags bis freitags:  8 Uhr bis 12 Uhr nachmittags: montag und dienstags sowie donnerstags:   14 Uhr bis 16.30 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung.
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Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein