Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung

    Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung

    Wer ein Ehrenamt als Schöffe übernehmen möchte, kann sich bei der Gemeinde, in der das Amts- bzw. Landgericht ansässig ist, bewerben.

    Beschreibung

    Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung

    Fit für das Schöffenamt

    Informationen für Schöffinnen und Schöffen 

    Schöffinnen und Schöffen nennt man die an den Strafgerichten bei den Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit. Das bedeutet konkret, dass Schöffinnen und Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen. Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.

    Schöffenfibel – Informationen für gewählte Schöffinnen und Schöffen

    In der Schöffenfibel haben wir Informationen für Schöffinnen und Schöffen, aber auch für am Schöffenamt Interessierte zusammengestellt. Die Schöffenfibel, die Sie unten herunterladen oder bestellen können, gibt Ihnen Auskunft zu folgenden Fragen:

    • Was sind Schöffinnen und Schöffen?
    • Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
    • Wie bewerbe ich mich als Schöffe?
    • An wen muss ich mich wenden?
    • Welche Fristen muss ich beachten?

    Darüber hinaus gibt die Schöffenfibel einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen. Nicht zuletzt enthält die Schöffenfibel auch Informationen über die Anforderungen an das Schöffenamt. Grundsätzlich werden von Schöffinnen und Schöffen nämlich keine besonderen Gesetzeskenntnisse verlangt. Schöffinnen und Schöffen sollen insbesondere ihre Sozialkompetenz, ihre Menschenkenntnis und ihr Einfühlungsvermögen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Hauptverhandlung einbringen. Gleichwohl sind für eine verantwortungsbewusste Ausübung der Schöffentätigkeit grundlegende Kenntnisse des Strafverfahrensrechts wichtig. Daher informiert die Schöffenfibel auch ausführlich über den Aufbau der Strafgerichtsbarkeit, den Ablauf des Strafverfahrens und der Beratung des Gerichts.

    Weitere Informationen

    Darüber hinaus sind für Schöffinnen und Schöffen, am Schöffenamt Interessierte und für die Beteiligten an der Schöffenwahl weitere wertvolle Informationen vorhanden:  

    Wahlverfahren und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen

    Mit dem Merkblatt für Schöffinnen und Schöffen, welches Sie unten herunterladen können, werden Ihnen ebenfalls wesentliche Informationen über das Schöffenamt vermittelt. Hier erhalten Sie beispielsweise Auskunft über den Ablauf der Schöffenwahl sowie darüber, wer Schöffin oder Schöffe werden kann.

    Umfassende Informationen zum Wahlverfahren für Schöffinnen und Schöffen und Wissenswertes zum Schöffenamt, zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Nordverbandes (https://schoeffen-nord.de) sowie des Bundesverbandes (https://schoeffen.de) der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS).

    Hilfen für Kommunen und vorschlagende Organisationen

    Auf der Internetseite der DVS (https://schoeffen.de) erhalten auch Kommunen und vorschlagende Organisationen Hilfestellung.

    Anhand von Mustertexten werden praktische Hinweise für kommunale Verwaltungen und die Mitglieder der Vertretungen sowie für die gesellschaftlichen Organisationen gegeben, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger auf das Amt hingewiesen und dafür mobilisiert werden können. Formulare sollen die Arbeit für den Sachbearbeiter in der Verwaltung vereinfachen.

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen

    Die  Bewerbungsfrist  ist inzwischen abgelaufen.

    Die  Bewerbungsfrist  ist inzwischen abgelaufen.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen

    Bei Interesse an diesem Ehrenamt nutzen Sie bitte gern das Online-Formular auf dieser Seite. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an schoeffenwahl@kiel.de.

    Bei telefonischen Rückfragen können Sie sich an den Sachbereich Wahlen des Stadtamtes für die Besetzung von Schöffen im Erwachsenenrecht wenden. Für Jugendschöffenämter wenden Sie sich bitte an das Jugendamt. Weitere Infos finden Sie auf der verlinkten Kieler Webseite.    

    Bei Interesse an diesem Ehrenamt nutzen Sie bitte gern das Online-Formular auf dieser Seite. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an schoeffenwahl@kiel.de.

    Bei telefonischen Rückfragen können Sie sich an den Sachbereich Wahlen des Stadtamtes für die Besetzung von Schöffen im Erwachsenenrecht wenden. Für Jugendschöffenämter wenden Sie sich bitte an das Jugendamt. Weitere Infos finden Sie auf der verlinkten Kieler Webseite.    

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreas-Gayk-Straße 31

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, 08.30 - 12.30 Uhr Fr. 08:30 - 12.00 Uhr   und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3302(Abteilungsleitung)

    E-Mail: jugendamt@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2019

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 bis 13.00 Uhr  Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr           ​​  Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros. 

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2022

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen

    Die aktuelle Bewerbungsfrist ist am 28. Februar 2023 abgelaufen.

    Die aktuelle Bewerbungsfrist ist am 28. Februar 2023 abgelaufen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Spezialisierungen

    Folgende Voraussetzungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:

    1.  Alter: 25 bis 69 Jahre
    2.  Der Hauptwohnsitz muss in Kiel sein (Nebenwohnung reicht nicht aus)
    3.  Deutsche Staatsangehörigkeit

    Nicht wählbar sind außerdem: Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer und Religionsdiener.
    In die Vorschlagsliste werden folgende Daten aufgenommen: Familienname, Geburtsname und Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie den Beruf und die Wohnungsanschrift und für Rückfragen gern auch die Telefonnummer und/ oder E-Mailadresse.

    Folgende Voraussetzungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:

    1.  Alter: 25 bis 69 Jahre
    2.  Der Hauptwohnsitz muss in Kiel sein (Nebenwohnung reicht nicht aus)
    3.  Deutsche Staatsangehörigkeit

    Nicht wählbar sind außerdem: Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer und Religionsdiener.
    In die Vorschlagsliste werden folgende Daten aufgenommen: Familienname, Geburtsname und Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie den Beruf und die Wohnungsanschrift und für Rückfragen gern auch die Telefonnummer und/ oder E-Mailadresse.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2012

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020