Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Genehmigung baulicher Anlagen mit bestimmtem System

    Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen

    Hersteller von bestimmten baulichen Anlagen müssen eine Typenprüfung beim Prüfamt für Standsicherheit beantragen.

    Beschreibung

    Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.

    Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.

    Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.

    Zuständigkeit

    An das Prüfamt für Standsicherheit (früher: Prüfamt für Baustatik) in Kiel beziehungsweise Lübeck.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1152

    24099 Kiel

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2656

    Fax: +49 431 901-742656

    E-Mail: pruefamtfuerbaustatik@kiel.de

    Internet

    Stichwörter

    Prüfstatik, Prüfstatiker, Statik

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2013

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kreis Stormarn - Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmals - 531 Technische Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstr. 14

    23843 Bad Oldesloe

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Gebäude der Kreisverwaltung Stormarn sind aus Sicherheitsgründen nicht offen zugänglich. Während unserer Geschäftszeiten holen wir Sie - nach einer Terminvereinbarung per Telefon oder Mail - an den Eingangstüren ab. Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    E-Mail: baulastauskunft@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 160-1688

    Fax: 04531 84734

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2010

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2010

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020