Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Genehmigung baulicher Anlagen mit bestimmtem System

    Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen

    Hersteller von bestimmten baulichen Anlagen müssen eine Typenprüfung beim Prüfamt für Standsicherheit beantragen.

    Beschreibung

    Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.

    Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.

    Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.

    Zuständigkeit

    An das Prüfamt für Standsicherheit (früher: Prüfamt für Baustatik) in Kiel beziehungsweise Lübeck.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    24099 Kiel

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 6  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 100  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Holstenbrücke, Rathaus/Opernhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2656

    Fax: +49 431 901-742656

    E-Mail: pruefamtfuerbaustatik@kiel.de

    Internet

    Stichwörter

    Prüfstatik, Prüfstatiker, Statik

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 70 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
    • §§ 15, 31 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen (PPVO).

    Fristen

    Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß § 31 Abs. 2 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen (PPVO) an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de