Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden
Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.
Beschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Horst-Herzhorn - Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Amtsparkplatz
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Amt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4126 3928-52
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplätze, Kinderspielplatz