Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.

    Beschreibung

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Südangeln - Allgemeines Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Toft 7

    24860 Böklund

    Öffnungszeiten

    Mo 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossen Do 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04623 78-400

    Telefon Festnetz: 04623 78-0(Zentrale)

    E-Mail: info@amt-suedangeln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Aufzug vorhanden:
          ja

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Kinderspielplätze, Kinderspielplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English