Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.

    Beschreibung

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Oeversee - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tornschauer Straße 3-5

    24963 Tarp

    Öffnungszeiten

    Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwochs geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4638 88-11

    Telefon Festnetz: +49 4638 88-0

    E-Mail: ordnungsamt@amt-oeversee.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Kinderspielplatz, Kinderspielplätze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de