Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden
Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.
Beschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Roland Schwiersch
Telefon Festnetz: +49 4340 409-112
E-Mail: r.schwiersch@amt-achterwehr.de
Herr Holger Struck
Telefon Festnetz: +49 4340 409-113
E-Mail: h.struck@amt-achterwehr.de
Herr Marcel Hamann
Telefon Festnetz: +49 4340 409-111
E-Mail: m.hamann@amt-achterwehr.de
Herr Sebasitan Thoms
Telefon Festnetz: +49 4340 409-114
E-Mail: m.hamann@amt-achterwehr.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplätze, Kinderspielplatz