Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.

    Beschreibung

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Hochbau / Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    Fax: +49 4122 854-140

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Kinderspielplatz, Kinderspielplätze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de