Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden
Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.
Beschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg in Holstein - Fachbereich 2 - Sachbereich 20 - Ordnungsamt, Meldeamt, Gewerbeamt, Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Auf dem Markt
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadtkasse Oldenburg i. H.
Empfänger: Stadtkasse Oldenburg i. H.
IBAN: DE46 2135 2240 0051 0008 59
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplätze, Kinderspielplatz