Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.

    Beschreibung

    Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Hohe Elbgeest

    Adresse

    Hausanschrift

    Christa-Höppner-Platz 1

    21521 Dassendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 9.00 - 12.00 14.00 - 18.00 Uhr Di 9.00 - 12.00 Uhr Mi geschlossen Do 7.00 - 12.00 Uhr Fr 9.00 - 12.00 Uhr* * Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen! Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04104 990-0

    E-Mail: poststelle@amt-hohe-elbgeest.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Kinderspielplätze, Kinderspielplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English