Brandschutz
Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet für das Feuerwehrwesen und den Brandschutz zuständig, während die Kreise auf ihrem Gebiet für überörtliche Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe zuständig sind.
Beschreibung
In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in ihrem Gebiet. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.
In den aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz im Ausrückbezirk hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Sofern in einer freiwilligen Feuerwehr eine Jugendabteilung vorhanden ist, können Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, wird für sie das Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergewährt. Angehörige freiwilliger Feuerwehren haben zum Teil einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
Die Kreise haben als Selbstverwaltungsaufgabe die überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Hierzu gehört u.a.:
- überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,
- erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,
- eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten,
- eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten
und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten,
- zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen "Löschzug-Gefahrgut" aufzustellen und
zu unterhalten,
- die Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren zu unterstützen und sie in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens
zu beraten,
- Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen.
Des Weiteren ist die Landrätin oder der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren, die Amtswehrführungen, den Kreisfeuerwehrverband und die Werkfeuerwehren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder,
- in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster, an die Berufsfeuerwehr oder
- an die Kreise und kreisfreien Städte für überörtliche Aufgaben.
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 45022222
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de
Internet
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag 08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr J. Fröhlich
Telefon Festnetz: 04123 681-161
Herr L. Feyerabend
Telefon Festnetz: 04123 681-163
Frau A. Kos
Telefon Festnetz: 04123 681-168
Frau M. Möller
Telefon Festnetz: 04123 681-166
Internet
Bankverbindung
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stichwörter
Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Hochbau/ bauliche Unterhaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag 08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr A. Knoll
Telefon Festnetz: 04123 681-210
Herr M. Braumiller
Telefon Festnetz: 04123 681-230
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Stadt-/oder Kreisfeuerwehrverband sowie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 30.08.2021
Stichwörter
Feuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, überörtliche Aufgaben Brandschutz, abwehrender Brandschutz, Öffentliche Feuerwehr, Einsatz, überörtliche Aufgaben, Sicherheit, Technische Hilfen