• Barmstedt (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Brandschutz

Brandschutz

Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet für das Feuerwehrwesen und den Brandschutz zuständig, während die Kreise auf ihrem Gebiet für überörtliche Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe zuständig sind.

Beschreibung

In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in ihrem Gebiet. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.

In den aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz im Ausrückbezirk hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Sofern in einer freiwilligen Feuerwehr eine Jugendabteilung vorhanden ist, können Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, wird für sie das Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergewährt. Angehörige freiwilliger Feuerwehren haben zum Teil einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

Die Kreise haben als Selbstverwaltungsaufgabe die überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Hierzu gehört u.a.:

-      überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,

-      erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,

-      eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten,

-      eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten

        und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten,

-      zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen „Löschzug-Gefahrgut“ aufzustellen und

        zu unterhalten,

-      die Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren zu unterstützen und sie in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens

        zu beraten,

-      Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen.

Des Weiteren ist die Landrätin oder der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren, die Amtswehrführungen, den Kreisfeuerwehrverband und die Werkfeuerwehren.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

  • An die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder,
  • in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster, an die Berufsfeuerwehr oder
  • an die Kreise und kreisfreien Städte für überörtliche Aufgaben.

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen

Adresse

Hausanschrift

Kurt-Wagener-Straße 11

25337 Elmshorn

Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4121 45022222

E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 12.06.2023

Technisch geändert am 12.06.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

25355 Barmstedt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag   08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag  08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Kontakt

Bankverbindung

Stadt Barmstedt

Empfänger: Stadt Barmstedt

IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50

BIC: GENODEF1PIN

Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

Stadt Barmstedt

Empfänger: Stadt Barmstedt

IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66

BIC: NOLADE21SHO

Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

Stichwörter

Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit

Version

Technisch erstellt am 11.12.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Hochbau/ bauliche Unterhaltung

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

25355 Barmstedt

Öffnungszeiten

Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag   08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag  08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Version

Technisch erstellt am 25.07.2024

Technisch geändert am 03.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Stadt-/oder Kreisfeuerwehrverband sowie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 30.08.2021

Version

Technisch erstellt am 27.07.2010

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Sicherheit, überörtliche Aufgaben, Einsatz, überörtliche Aufgaben Brandschutz, abwehrender Brandschutz, Technische Hilfen, Feuerwehr, Öffentliche Feuerwehr, Freiwillige Feuerwehr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020