• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
fachlichen Eignung als Dolmetscher und Übersetzer Feststellung

Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen

Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Die Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung für das Übersetzen oder Dolmetschen für gerichtliche und behördliche, insbesondere staatsanwaltschaftliche Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die eine Ermächtigung (die Übersetzer betreffend) beziehungsweise eine allgemeine Beeidigung (die Dolmetscher betreffend) zu beantragen beabsichtigen.

Der Nachweis der Feststellung erfolgt gegenüber der zuständigen Stelle durch eine Urkunde nach einem bestimmten Muster. Die Urkunde enthält zum Beispiel Angaben

  • zur Person der Inhaberin oder des Inhabers,
     
  • zur Muttersprache und den Zielsprachen sowie
     
  • zu den Fachgebieten, für die Sprach- und Sachkompetenz nachgewiesen worden sind.

Zuständigkeit

An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (OLG).

Ansprechpartner

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Adresse

Hausanschrift

Düsternbrooker Weg 70

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 28.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular,
  • amtlich beglaubigte Kopien von Schul- und sonstigen Bildungsabschlüssen, wurden die Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
  • Amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Zertifikaten als Nachweis für Kenntnisse angegebener Fachgebiete.

Formulare

Verwendung des Formulars für die Feststellung der fachlichen Eignung.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Adressen des Landesverfassungsgerichts, der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte), Fachgerichtsbarkeit (Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte) und der Insolvenzgerichte finden Sie im Landesportal "Justiz Schleswig-Holstein".

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 23.11.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020