fachlichen Eignung als Dolmetscher und Übersetzer Feststellung

    Dolmetscherin / Dolmetscher, Übersetzerin / Übersetzer: Fachliche und persönliche Eignung

    Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Die Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung für das Übersetzen oder Dolmetschen für gerichtliche und behördliche, insbesondere staatsanwaltschaftliche Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die eine Ermächtigung (die Übersetzer betreffend) beziehungsweise eine allgemeine Beeidigung (die Dolmetscher betreffend) zu beantragen beabsichtigen.

    Der Nachweis der Feststellung erfolgt gegenüber der zuständigen Stelle durch eine Urkunde nach einem bestimmten Muster. Die Urkunde enthält zum Beispiel Angaben

    • zur Person der Inhaberin oder des Inhabers,
       
    • zur Muttersprache und den Zielsprachen sowie
       
    • zu den Fachgebieten, für die Sprach- und Sachkompetenz nachgewiesen worden sind.

    Zuständigkeit

    An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (OLG).

    Ansprechpartner

    Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 70

    24105 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 7121

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: registratur@landtag.ltsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular,
    • amtlich beglaubigte Kopien von Schul- und sonstigen Bildungsabschlüssen, wurden die Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
    • Amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Zertifikaten als Nachweis für Kenntnisse angegebener Fachgebiete.

    Formulare

    Verwendung des Formulars für die Feststellung der fachlichen Eignung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Adressen des Landesverfassungsgerichts, der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte), Fachgerichtsbarkeit (Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte) und der Insolvenzgerichte finden Sie im Landesportal "Justiz Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de