• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen Erteilung

Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Beschreibung

Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.

Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:

  • Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
  • Vermieten von Zelten,
  • Transporteinsätze,
  • Kranarbeiten,
  • Hubschrauberflüge,
  • Baumfällung,
  • Demontagearbeiten,
  • Sprengen von Ruinen.

Zuständigkeit

An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Bergstraße 2

24103 Kiel

Hauptgeschäftsstelle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

Fax: +49 431 5194-234

E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Angaben über

  • Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme bzw. des Einsatzes,
  • Einsatzort,
  • Dauer der Maßnahme,
  • Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
  • Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
  • Komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.

Formulare

Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

Kosten

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 21.10.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020