Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen Erteilung

    Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.

    Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

    Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:

    • Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
    • Vermieten von Zelten,
    • Transporteinsätze,
    • Kranarbeiten,
    • Hubschrauberflüge,
    • Baumfällung,
    • Demontagearbeiten,
    • Sprengen von Ruinen.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

    Ansprechpartner

    Für Kreis Ostholstein (Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Angaben über

    • Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme bzw. des Einsatzes,
    • Einsatzort,
    • Dauer der Maßnahme,
    • Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
    • Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
    • Komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.

    Formulare

    Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de