Prüfung Fachliche Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr Bescheinigung

    Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen): Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen

    Wer ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen möchte, muss eine entsprechende Fachkundeprüfung nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.

    Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine

    • Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

    oder durch folgende Bildungsabschlüsse:

    • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
    • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
    • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
    • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
    • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.

    Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Ansprechpartner

    Für Schleswig-Holstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Prüfungszeugnis.

    Formulare

    Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)