Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten Errichtung

    Wettbewerbsstreitigkeiten Einigungsstelle

    Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist bei den Industrie- und Handelskammern eine Einigungsstelle eingerichtet.

    Beschreibung

    Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist ein bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) eingerichtetes Forum, das in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeiführen soll.
    Sie tagt mit einem erfahrenen Wettbewerbsjuristen und zwei Kaufleuten gemeinsam mit den Kontrahenten. Im Rundgespräch wird der Sachverhalt unter Moderation des Vorsitzenden diskutiert. Die unterschiedlichen Bewertungen werden erörtert und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Rechtssprechung dazu besprochen. 
    Anders als vor Gericht geschieht dies relativ formlos und nicht öffentlich.
    Die Sitzung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten dauern. Am Ende der Verhandlung unterbreitet die Einigungsstelle einen Vergleichsvorschlag, dem die Parteien zustimmen können.

    Zuständigkeit

    An die Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Ansprechpartner

    Für Talkau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Schriftlicher Antrag mit Begründung und gegebenenfalls notwendigen Nachweisen/Belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Das Verfahren selbst ist kostenfrei.
    Die IHK kann jedoch die Erstattung von Auslagen verlangen, die sie als Vergütung oder Entschädigung an die Mitglieder der Einigungsstelle oder Zeugen und Sachverständige zahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

     Hemmung der sechsmonatigen Verjährungsfrist nach § 11 UWG.
    Zuständig ist die Einigungsstelle für alle Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch aufgrund des UWG geltend gemacht wird, also z.B. wegen unlauterer Werbung, irreführender Werbung, unzulässig vergleichender Werbung oder unzumutbarer Belästigung.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiiten der Industrie- und Handelskammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de