Vollständigkeitserklärung bei der örtlich zuständigen IHK für Verkaufsverpackungen, die in den Verkehr gebracht werden Informationserteilung

    Verpackungen: Vollständigkeitserklärung - Register

    Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung für sämtliche Verkaufsverpackungen abzugeben.

    Beschreibung

    Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai eines Jahres für sämtliche Verkaufsverpackungen, die er im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in den Verkehr gebracht hat, eine Vollständigkeitserklärung (kurz VE) abzugeben und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen.
    Die Vollständigkeitserklärung ist durch den "Erst-In-Verkehr-Bringer" zu hinterlegen. Dies sind Unternehmen, die verpackte Ware als erste in Deutschland in den Handelsmarkt bringen, also z.B. Importeure, Abfüller, Eigenmarken des Handels. Vor der Hinterlegung muss die Vollständigkeitserklärung von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen über qualifizierte digitale Signatur validiert werden. Nach Hinterlegung und Prüfung stellt die Zentrale Stelle die Vollständigkeitserklärung ins VE-Register ein.

    Die Vollständigkeitserklärung umfasst Angaben für Verkaufsverpackungen, aufgeschlüsselt nach den Materialarten: Glas, Papier, Pappe, Karton, Aluminium, Weißblech, Kunststoffe, Verbundwerkstoffe. Eine Vollständigkeitserklärung müssen Betriebe abgeben, die pro Jahr

    • mehr als 80 Tonnen Glas- oder
    • mehr als 50 Tonnen Papier-/Pappe-/Karton- oder
    • mehr als 30 Tonnen Aluminium-/Weißblech-/Kunststoff-/Verbundverpackungen

    in den Verkehr bringen. Bei Mengen unterhalb dieser Tonnage ist keine Vollständigkeitserklärung bei der Zentralen Stelle zu hinterlegen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Stelle Verpackungsregister.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 2

    24103 Kiel

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

    Kontakt

    Fax: +49 431 5194-234

    Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

    E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Durch die Vollständigkeitserklärung wird auf elektronischem Wege eine Erklärung über den Umfang an Verpackungen abgegeben, die an den privaten Endverbraucher verkauft wurden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MELUND am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de