Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

    Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung

    Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten.

    Beschreibung

    Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).

    Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:

    • das Bewachungsgewerbe unterliegt nicht dem Aggressionsausbildungsverbot, sofern eine ordnungsgemäße Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes - TierSchG besitzen, erfolgt ist (§ 34a Gewerbeordnung - GewO),
    • die Ausbildung der Schutzhunde der Polizei sind gemäß § 18 HundeG vom Aggressionsausbildungsverbot ausgenommen.

    Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Bad Oldesloe-Land - Ordnungsabteilung 300

    Adresse

    Hausanschrift

    Louise-Zietz-Str. 4

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Der Besucherparkplatz befindet sich vor dem Amtsgebäude
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4531 1761-60

    Telefon Festnetz: +49 4531 1761-0

    E-Mail: zentrale@amt-bad-oldesloe-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
    • § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz - HundeG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kampfhunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English