Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten.
Beschreibung
Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).
Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:
- das Bewachungsgewerbe unterliegt nicht dem Aggressionsausbildungsverbot, sofern eine ordnungsgemäße Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes - TierSchG besitzen, erfolgt ist (§ 34a Gewerbeordnung - GewO),
- die Ausbildung der Schutzhunde der Polizei sind gemäß § 18 HundeG vom Aggressionsausbildungsverbot ausgenommen.
Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
Linien:- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 3
- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Benjamin Ditz (Fachtdienstleitung)
Frau Anna Belajow (Fachteamleitung / stellv. Fachdienstleitung)
Frau Svenja Sievers (Sachbearbeitung)
Internet
Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
Linien:- Bus: Linie 1
- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Benjamin Ditz (Fachtdienstleitung)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
- § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz - HundeG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kampfhunde