Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

    Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung

    Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten.

    Beschreibung

    Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).

    Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:

    • das Bewachungsgewerbe unterliegt nicht dem Aggressionsausbildungsverbot, sofern eine ordnungsgemäße Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes - TierSchG besitzen, erfolgt ist (§ 34a Gewerbeordnung - GewO),
    • die Ausbildung der Schutzhunde der Polizei sind gemäß § 18 HundeG vom Aggressionsausbildungsverbot ausgenommen.

    Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Rantzau - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Girocard, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Amtskasse Rantzau

    Empfänger: Amtskasse Rantzau

    IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Weitere Informationen

    Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2010

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
    • § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz - HundeG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kampfhunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020