Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

    Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung

    Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten.

    Beschreibung

    Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).

    Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:

    • das Bewachungsgewerbe unterliegt nicht dem Aggressionsausbildungsverbot, sofern eine ordnungsgemäße Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes - TierSchG besitzen, erfolgt ist (§ 34a Gewerbeordnung - GewO),
    • die Ausbildung der Schutzhunde der Polizei sind gemäß § 18 HundeG vom Aggressionsausbildungsverbot ausgenommen.

    Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amtsverwaltung Südtondern

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag zusätzlich
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    E-Mail: info@amt-suedtondern.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-0

    Fax: 04661 601-151

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2014 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
    • § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz - HundeG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kampfhunde

    Sprachversion

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