Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

    Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung

    Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten.

    Beschreibung

    Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).

    Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:

    • das Bewachungsgewerbe unterliegt nicht dem Aggressionsausbildungsverbot, sofern eine ordnungsgemäße Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes - TierSchG besitzen, erfolgt ist (§ 34a Gewerbeordnung - GewO),
    • die Ausbildung der Schutzhunde der Polizei sind gemäß § 18 HundeG vom Aggressionsausbildungsverbot ausgenommen.

    Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 63

    24534 Neumünster

    Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Abmeldung von Gewerbe, Anmeldung Versammlung, Beschwerden Winterdienst im Ordnungsamt, Bestattung, Bestattungen, Bestattungen ohne Angehörige, Bestattungskosten, Bewachungsgewerbe, Bußgeld, Ermittlungsdienst, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Gefahrhunde, Gefahrhunderecht, gefährliche Hunde, gefunden, gefunden, verloren, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeerlaubnisse, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, Handfeuerwaffen, Hunde, Hunderecht, Jagd, Jagdbehörde, Körperbestattung, Leiche, Marktmeister, neues Gewerbe anmelden, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Sargbestattung, Schiedsamtsbezirke, Schiedsfrau, Schiedsfrauen, Schiedsleute, Schiedsmann, Schiedsmänner, Schiedsverfahren, Schiedswesen, Schornsteinfeger, Übernahme Bestattungskosten, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ummeldung von Gewerbe, Versammlungsrecht, Vorbeglaubigung Schiedsamt, Schiedsbezirk, Schiedsmann, Schiedsfrau, Waffen, Waffenbehörde, Waffenbesitzkarte, Waffenscheine, Winterdienst-Beschwerden

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2018 (von: Stolten, Janin-Susann)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Stolten, Janin-Susann)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
    • § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz - HundeG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kampfhunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)