• Embühren (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung Zulassung

Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

Wer Tiere oder Erzeugnisse gewerblich in andere EU-Staaten exportieren möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Beschreibung

Wenn Sie gewerblich

  • Affen und Halbaffen,
  • Nutz- und Zuchtgeflügel (einschließlich Eintagsküken) in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen,
  • Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück,
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen,
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie
  • Gülle von Klauentieren, Einhufern oder Geflügel in bearbeitetem Zustand sowie hieraus erstellte Erzeugnisse
  • in andere EU-Staaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.

Zuständigkeit

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Adresse

Hausanschrift

Fleethörn 29-31

24103 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: 0431 9880

E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 11.11.2022

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Formulare

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.Anträge können formlos gestellt werden.

Voraussetzungen

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Kosten

Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020