• Hohenhorn (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Spielbanken Zulassung

Spielcasino / Spielbank: Zulassung beantragen

Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Zulassung.

Beschreibung

Spielbanken dürfen in Schleswig-Holstein nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden.

Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank kann daher nur eine Gesellschaft erhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Zuständigkeit

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Adresse

Hausanschrift

Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 7125

24171 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

Fax: +49 431 988-2833

E-Mail: poststelle@im.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 04.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

§ 3a Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH) regelt, welche Unterlagen notwendig sind.

Rechtsgrundlage(n)

Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH).

Kosten

Es fallen Gebühren für jedes Erlaubnisjahr in Höhe von 0,13 % des Bruttospielertrages eines Geschäftsjahres an.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020