• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen Erteilung

Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis

Wer wild lebende Pflanzen, zum Beispiel Pilze, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Beschreibung

Wenn Sie wild lebende Pflanzen – zum Beispiel im Wald, wie Pilze, Beeren und Kräuter, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers. Handelt es sich dabei um besonders geschützte Pflanzen im Sinne des Naturschutzrechts, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle.

Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

  • Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin und
  • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
  • Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, wenn es sich um Pflanzen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer handelt.

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

Fax: +49 4347 704-116

E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 02.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Keine

Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 30,00 und 1000 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Verwaltungsgebühr ab 30.0 EUR bis 1000.0 EUR

Es fallen Gebühren zwischen 30,00 und 1000 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Verwaltungsgebühr ab 30.0 EUR bis 1000.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Kräuter sammeln, Beeren sammeln, Pilze sammeln

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020